Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie das erfolgreiche Bestehen des neuen Einbürgerungstests.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse können in der Regel durch das "Zertifikat Deutsch B1" oder den "Deutschtest für Zuwanderer, Niveau B1" nachgewiesen werden.

Der neue Einbürgerungstest, seit September 2008, muss parallel zur Sprachprüfung bestanden werden. Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test mit 33 Fragen, davon müssen 17 Fragen richtig beantwortet werden, zur Rechts- und Geschellschaftsordnung sowie zu den Lebensverhätlnissen in Deutschland (Prüfungsdauer: 60 min.)

Einbürgerung


Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie das erfolgreiche Bestehen des neuen Einbürgerungstests.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse können in der Regel durch das "Zertifikat Deutsch B1" oder den "Deutschtest für Zuwanderer, Niveau B1" nachgewiesen werden.

Der neue Einbürgerungstest, seit September 2008, muss parallel zur Sprachprüfung bestanden werden. Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test mit 33 Fragen, davon müssen 17 Fragen richtig beantwortet werden, zur Rechts- und Geschellschaftsordnung sowie zu den Lebensverhätlnissen in Deutschland (Prüfungsdauer: 60 min.)


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