Treuepunkte
Sammeln Sie Treuepunkte mit der vhs Treuekarte! Die Treuekarte gibt´s kostenlos bei allen Volkshochschulen im Landkreis Mühldorf. Ab sofort wird Ihre Treue noch mehr belohnt! EUR 5,00 Startguthaben schenken wir Ihnen. Zwei Treuepunkte erhalten Sie für Ihre Teilnahme an Kursen mit einer Gebühr von 30 bis 59 Euro, drei Treuepunkte für Ihre Teilnahme an Kursen mit einer Gebühr von 60 bis 99 Euro und vier Treuepunkte für Ihre Teilnahme an Kursen mit einer Kursgebühr ab 100 Euro. Mit 19 Punkten (= 19 EUR) ist Ihre Treuekarte voll und Sie können diese bei der Buchung eines weiteren Kurses einlösen.
Bildungsgutschein
Mit einem Bildungsgutschein können Sie diese zertifizierten Lehrgänge kostenfrei besuchen. Bildungsgutscheine werden von der Agentur für Arbeit oder der ARGE ausgegeben, wenn Sie arbeitslos sind und entsprechende individuelle Voraussetzungen vorliegen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsberater.
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie fördert der Staat die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen mit bis zu 50 % (max. € 500,--). Mindestens die Häfte der Kursgebühren muss selbst übernommen werden. Nähere Informationen bzgl. der weiteren Voraussetzungen erhalten Sie bis uns oder unter www.bildungspraemie.info.
"Meister-BAföG"
Meister-BAföG erhalten Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Fachkrankenpfleger/in, Betriebsinformatiker/in, Betriebswirt/in (HWK) oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bmbf.de
Krankenkassenförderung
In den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an bestimmten Kursen von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Die Krankenkassen erstatten die Kursgebühr ganz oder un einem großen Teil, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben. Ab 1. Januar 2011 haben sich die Förderbedingungen geändert. Bitte klären Sie die Förderung vor Kursbeginn mit Ihrer Kasse ab. Auf Wunsch bestätigen wir Ihnen gerne Ihre Teilnahme! Zu Ihrer Orientierung haben wir die Kurse, für die nach unserem Kenntnisstand eine Förderung möglich ist, mit "Gesund gefördert" gekennzeichnet. Ein Anfang 2012 geschlossener Kooperationsvertrag mit der AOK Mühldorf-Altötting garantiert AOK-Versicherten bei anerkannten Präventionskursen (Hinweis "gesund gefördert") 100% Kostenübernahme, wenn die im Präventionsleitfaden festgelegten Kriterien erfüllt sind.
Bitte beachten Sie: Künftig ist eine Förderung auf maximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt. Die Wiederholung gleicher Maßnahmen im Folgejahr ist nicht mehr möglich.







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